Sehbehinderung verstehen

 

Ab wann gilt jemand als „sehbehindert“ oder „hochgradig sehbehindert“?

Als sehbehindert gilt, wer trotz bestmöglicher Brillenkorrektur auf dem besseren Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 1/3 (0,3) besitzt.

Als hochgradig sehbehindert gilt, wer auf dem besseren Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 1/20 (0,05) besitzt. Das bedeutet z.B. bei 1/10 Sehschärfe (0,1): Ein Sehzeichen, das ein Normalsichtiger auf 10 m Entfernung erkennt, kann ein Sehbehinderter erst auf 1m genauso klar erkennen.

Hinweise für das Vorliegen einer Sehbehinderung können sein:

Äußerungen über Schwierigkeiten beim Sehen

  • Kopfschmerzen
  • Schnelle Ermüdung
  • Verschwommenes, unscharfes Sehen
  • Schwierigkeiten beim Sehen in die Ferne, z.B. beim Blick an die Wandtafel oder beim Beobachten von Versuchen
  • Schwierigkeiten beim Lesen kleinerer Drucke

Organauffälligkeiten 

  • Augenzittern
  • Augenrollen
  • Schielen

Blickauffälligkeiten

  • scheinbares Vorbeisehen an einem fixierten Objekt
  • keinen Blickkontakt aufnehmen können
  • verschlafener Blick

Erfolgloses Sehverhalten mit Auswirkungen wie

  • Übersehen von Gegenständen
  • Stolpern
  • Daneben greifen
  • Hindernisse übersehen

Abweichendes Sehverhalten, z.B.

  • „Mit der Nase lesen“
  • Schiefe Kopfhaltung beim Sehen
  • Gebrauch nur eines Auges
  • Häufiges Blinzeln

Auffälliger Lichtbedarf

  • Erhöhte Blendempfindlichkeit
  • Wunsch nach mehr Licht
  • Schwierigkeiten beim Sehen in der Dämmerung
  • Nachtblindheit

Augenbeschwerden

  • Häufiges Augenreiben
  • Rötung oder Tränen der Augen
  • Gefühl eines erhöhten Drucks in den Augen

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