Ab wann gilt jemand als „sehbehindert“ oder „hochgradig sehbehindert“?
Als sehbehindert gilt, wer trotz bestmöglicher Brillenkorrektur auf dem besseren Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 1/3 (0,3) besitzt.
Als hochgradig sehbehindert gilt, wer auf dem besseren Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 1/20 (0,05) besitzt. Das bedeutet z.B. bei 1/10 Sehschärfe (0,1): Ein Sehzeichen, das ein Normalsichtiger auf 10 m Entfernung erkennt, kann ein Sehbehinderter erst auf 1m genauso klar erkennen.
Hinweise für das Vorliegen einer Sehbehinderung können sein:
Äußerungen über Schwierigkeiten beim Sehen
- Kopfschmerzen
- Schnelle Ermüdung
- Verschwommenes, unscharfes Sehen
- Schwierigkeiten beim Sehen in die Ferne, z.B. beim Blick an die Wandtafel oder beim Beobachten von Versuchen
- Schwierigkeiten beim Lesen kleinerer Drucke
Organauffälligkeiten
- Augenzittern
- Augenrollen
- Schielen
Blickauffälligkeiten
- scheinbares Vorbeisehen an einem fixierten Objekt
- keinen Blickkontakt aufnehmen können
- verschlafener Blick
Erfolgloses Sehverhalten mit Auswirkungen wie
- Übersehen von Gegenständen
- Stolpern
- Daneben greifen
- Hindernisse übersehen
Abweichendes Sehverhalten, z.B.
- „Mit der Nase lesen“
- Schiefe Kopfhaltung beim Sehen
- Gebrauch nur eines Auges
- Häufiges Blinzeln
Auffälliger Lichtbedarf
- Erhöhte Blendempfindlichkeit
- Wunsch nach mehr Licht
- Schwierigkeiten beim Sehen in der Dämmerung
- Nachtblindheit
Augenbeschwerden
- Häufiges Augenreiben
- Rötung oder Tränen der Augen
- Gefühl eines erhöhten Drucks in den Augen